Familienrecht
Dank der fachlichen Ausrichtung unserer Kanzlei auf nationales und internationales Familienrecht sind wir im Stande, unseren Mandanten eine kostengünstige und effiziente Lösung insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen, bei Scheidungsverfahren sowie in allen Kindschafts- und Sorgerechtsangelegenheiten zu bieten.
Scheidungsfälle werden von großen emotionalen Umständen begleitet und sind gekennzeichnet durch persönliche Ängste und Wünsche der Betroffenen. De facto zeichnet sich jedoch das Familienrecht durch zahlreiche Gestaltungsformen und Varianten aus, die im Falle einer Scheidung nach einer fundierten Beratungskompetenz verlangen.
Unser Fachanwalt für Familienrecht verfügt neben soziokulturellen Kompetenzen ebenfalls über das erforderliche Einfühlungsvermögen für das persönliche Schicksal, um zu jeder Zeit des Verfahrens eine schnelle und für Sie vorteilhafte Regelung zu finden.
Im Rahmen von Scheidungen steht oft die Frage nach dem Sorgerecht für die Kinder bzw. mit damit einhergehenden Forderungen. Diese werden aber häufig von den betroffenen Parteien unterschiedlich ausgelegt.
Unser Fachanwalt für Familienrecht bildet sich auf diesem Gebiet kontinuierlich weiter und erarbeitet für Sie – bei Bedarf auch vor Gericht – eine zufriedenstellende Lösung hinsichtlich des Unterhalts- und Umgangsrechts.
Im Falle der Beendigung einer Ehe stehen u. a. auch Forderungen hinsichtlich des gemeinsam erworbenen Vermögens bzw. Fragen zur Teilung des Grundstücks oder der gemeinsamen Wohnung im Raum, für die sich Mandanten eine kompetente Beratung wünschen.
Unser Fachanwalt für Familienrecht berät Sie fundiert in allen Fragen des Zugewinnrechts und kann Ihnen so eine rechtssichere und schnelle Lösung anbieten und sofern notwendig auch gerichtlich durchsetzen.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Familienrecht: