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Unsere Kanzlei

Anspruchsvoll, dynamisch und renommiert

Eine Adresse.
Viele Kompetenzen.

Bei Prtenjača & Prtenjača steht die persönliche und vertrauensvolle Beratung im Vordergrund. Auf Basis einer präzisen Analyse erarbeiten unsere Anwälte eine an höchsten Ansprüchen orientierte rechtliche Lösung mit dem Ziel, Ihre Ansprüche rechtlich zu schützen oder durchzusetzen. Bei Bedarf arbeiten wir mit langjährigen und erfahrenen Partnern zusammen, um auf alle denkbaren Fallgestaltungen schnell und rechtssicher reagieren zu können.


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Renommierte Fachanwälte.
Erfahrene Rechtsanwälte.

Unsere Rechtsanwälte Davor Prtenjača und Zlatko Prtenjača sind Fachanwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei. Allesamt ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, zeichnen sie sich darüber hinaus durch Eigenschaften aus, von denen Sie als unser Mandant in Ihrem individuellen Fall profitieren:

Zielgerichtete Arbeitsweise

Unsere Fachanwälte nehmen die von Ihnen formulierten Wünsche lückenlos auf, verfolgen darauf basierend entschlossen und hartnäckig Ihre Interessen und führen diese zielgerichtet und rechtssicher der bestmöglichen Lösung für Sie zu.

Langjährige Erfahrung

Jeder unserer Fachanwälte verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Vertretung unserer Mandanten. Dies ermöglicht es uns, Ihre Anliegen und Probleme schnell, rechtssicher und effizient zu bearbeiten.

Kontinuierliche Weiterbildung

Die fachliche Kompetenz, ständige Fortbildungsmaßnahmen, die hohe Verfüg- und Erreichbarkeit für unsere Mandanten sowie die seit 10 Jahren bestehende persönliche Zusammenarbeit zwischen unseren Anwälten garantieren Ihnen ein Höchstmaß an Qualität, Vertrauen und Transparenz bei der rechtlichen Beratung.

Zahlreiche Lehraufträge

Neben ihrer Tätigkeit im Rechtswesen haben unsere Anwälte auch zahlreiche Lehraufträge angenommen, bei denen sie sich mit neu auftretenden Entwicklungen in Lehre und Forschung intensiv auseinandersetzen und diese in der rechtlichen Beratungspraxis sofort umsetzen: Sie als Mandant profitieren aus einer hervorragenden Ergänzung von Lehre und Praxis.

Rechtsgebiete unserer Anwälte im Überblick:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Sportrecht
  • Nationales und Internationales Strafrecht

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Fachsekretariat für Familienrecht.

Unser Fachdezernat für Familienrecht besteht aus einen renommierten Fachanwalt sowie einer erfahrenem Fachsekretärin, die Sie gemeinsam bei allen juristischen und administrativen bzw. organisatorischen Fragen im Familienrecht beraten und unterstützen.

Professionelle Einschätzung

Bereits im ersten Gespräch werden Ihre Anliegen in Bezug auf Trennung und Scheidung umfassend erörtert, professionell dokumentiert und richtig eingeordnet. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit ihrem individuellen Fall werden bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch unser Fachsekretariat korrekt beantwortet.

Lückenlose Betreuung

Als Mandant unseres Fachsekretariats profitieren Sie von umfassenden Hilfeleistungen bei allen juristischen, administrativen und organisatorischen Fragen, die Ihr individuelles Anliegen mit sich bringt. Je nach Sachverhalt werden Sie von unserem Fachanwalt für Familienrecht bzw. von unserer Fachsekretärin optimal betreut. Ihr Mandat wird dadurch höchst effizient und demzufolge maximal kosteneffizient für Sie gestaltet.

Themengebiete unseres Fachsekretariats für Familienrecht:

  • Scheidung
  • Trennung
  • Unterhalt fürs Kind
  • Zugewinn
  • Trennungsunterhalt
  • Trennungsjahr
  • Nachehelicher Unterhalt

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Kooperationen mit Steuerberatern.

Gerade in den Rechtsgebieten Familien-, Erb- und Strafrecht stellen sich für viele Mandanten auch wichtige steuerrechtliche Fragen. Um Ihnen auch bei solchen Fragen kompetent und rechtssicher zur Seite stehen zu können, arbeiten wir mit einer seit Jahrzehnten renommierten Steuerberaterpraxis zusammen.

Unterschiedliche Steueraspekte

Je nach Sachverhalt stehen für Sie als Mandanten andere steuerrechtliche Aspekte im Fokus. Im Erbrecht bspw. ist es die Erbschaftssteuer, hinsichtlich der Mandanten juristischen Rat brauchen. Im Familienrecht hingegen sind es steuerrechtliche Aspekte im Rahmen des Lohnsteuerklassenwechsels, die es bei Trennung und Scheidung zu klären gilt. Des Weiteren werden Mandanten mit Fragen der gemeinsamen steuerrechtlichen Veranlagung im Trennungsjahr sowie mit dem Realsplitting konfrontiert. Zu guter Letzt: Im Strafrecht, bspw. bei Fragen der Selbstanzeige sowie bei Steuerhinterziehungsdelikten, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater unabdingbar.

Eingespieltes Team

Sie profitieren von der langjährigen Zusammenarbeit zwischen unseren Rechtsanwälten und unseren Steuerberatern, die Ihre Vorstellungen und Sorgen effizient und schnell aufgreifen. Diese werden anschließend im Teamwork einer für Sie rechtskonvexen Lösung zugeführt. Wir bleiben für die Dauer des kompletten Mandats Ihr alleiniger Ansprechpartner, wodurch sich für Sie der Aufwand deutlich reduziert.

Partner unserer Kanzlei für steuerrechtliche Fragen:

Rainer Koppenhöfer
Steuerberater
Jettinger Straße 87
71126 Gäufelden

Tel.: 07032 / 74 888
Fax: 07032 / 76 857
E-Mail: stbkoppenhoefer@t-online.de


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Leistungsbezogene Vergütung.

Die Vergütung für unsere Leistungen richtet sich nach dem in Deutschland gültigen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individuellen Vergütungsvereinbarungen, die den Voraussetzungen des RVG entsprechen.


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Vielseitige Referenzen.

Nach § 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekanntgeworden ist. Hierzu zählt auch die Frage, welche Mandanten beraten oder vertreten werden. Wir nehmen diese Verpflichtung sehr ernst und benennen deshalb im Rahmen der folgenden Referenzlisten unsere Mandanten nicht namentlich. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Die Referenzlisten orientieren sich an den von uns bearbeiteten Praxisfeldern.

Referenzen Strafrecht (Auszug)

  • Vertretung und Beratung von Mitgliedern des "Organisierten Verbrechens"
  • Vertretung und Beratung in zahlreichen Betäubungsmittelfällen, viele hiervon im zwei- bis vierstelligen Kilobereich
  • Vertretung und Beratung in einem "spektakulären" Mordfall
  • Vertretung und Beratung der Hinterbliebenen eines Opfers, welches durch einen ärztlichen Behandlungsfehler in Berlin gestorben ist; die zulässige Bestrahlungszeit mit radioaktiven Strahlen wurde um das Zehnfache überschritten, wobei das Opfer sodann innerhalb von ca. sechs Monaten einen qualvollen Tod gestorben ist
  • Vertretung und Beratung bei Verdacht des erpresserischen Menschenraubes, wobei der Fall in Süddeutschland bundesweites Interesse der Pressevertreter hervorgerufen hat
  • Vertretung und Beratung in Fällen des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer
  • Vertretung und Beratung in einem Fall der schweren Brandstiftung
  • Vertretung und Beratung in zahlreichen Fällen des schweren Bandendiebstahls; oftmals den Kopf der Bande
  • Vertretung und Beratung in zahlreichen Fällen des sog. Verkehrsstrafrechts (Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, etc.)
  • Vertretung und Beratung von Jugendlichen und Heranwachsenden, vor allem wenn sie zum Jugendschöffengericht angeklagt werden
  • Revisionen zum Bundesgerichtshof
  • Erfahrung bei Transaktionen im zwei- und dreistelligen Millionenbereich
  • Beratung und Vertretung bei Verdacht der Insolvenzverschleppung und Untreue, wobei in einem Fall der diskutierte Schaden im Falle der Verurteilung im zweistelligen Millionenbereich gelegen hätte
  • Beratung bei Verdacht der Geldwäsche, wobei ein Fall im zweistelligen Millionenbereich lag
  • Implementierung und Optimierung von Compliance- Strukturen bei einer großen Wohnungsbaugesellschaft in Norddeutschland

Referenzen Völkerstrafrecht (Auszug)

  • Beratung eines kroatischen Generals, der vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag angeklagt worden ist
  • Vertretung und Beratung eines hochrangigen afrikanischen Politikers bei Verdacht der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im sog. Afrikanischen Weltkrieg in der Demokratischen Republik Kongo (früher Zaire)
  • Vertretung und Beratung bei Verdacht der Mitgliedschaft (bzw. Rädelsführerschaft) in einer ausländischen terroristischen Vereinigung
  • Vertretung und Beratung der Hinterbliebenen eines Opfers, welches durch einen ärztlichen Behandlungsfehler in Berlin gestorben ist; die zulässige Bestrahlungszeit mit radioaktiven Strahlen wurde um das Zehnfache überschritten, wobei das Opfer sodann innerhalb von ca. sechs Monaten einen qualvollen Tod gestorben ist
  • Erfahrung bei Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof

Referenzen Gesellschaftsrecht (Auszug)

  • Due Diligence bei Verkauf eines mittelständischen Unternehmens im Logistik- und Transportwesen
  • Dauerhafte gesellschaftsrechtliche Beratung eines familiär geprägten Stahlunternehmens in Süddeutschland
  • Gerichtliche Durchsetzung von Geschäftsführungsmaßnahmen in einer GbR nachdem ein Gesellschafter die Zustimmung zu wichtigen Maßnahmen verweigerte
  • Rechtliche Begleitung eines Unternehmenskaufes im Pharma-Bereich