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Unsere Anwälte

Kompetent, erfahren und engagiert

Zwei Anwälte.
Alle Vorteile.

Bei Prtenjača & Prtenjača erwarten Sie ausschließlich erfahrene Fachanwälte, die Sie in ausgewählten Rechtsgebieten beraten und vertreten. Kennzeichnend für jeden unserer Anwälte ist neben der langjährigen Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung insbesondere unser persönliches Engagement.

Davor Prtenjača, LL.M. (UNICRI, Torino)

Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt für Sportrecht

Rechtsanwalt Davor Prtenjača berät Sie als Fachanwalt für Familienrecht in allen für die Trennung und Scheidung von Ehegatten relevanten Fragen, z. B. Unterhaltsfragen, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsregelungen sowie bei der Ausgestaltung von Eheverträgen, Scheidungs- und Ehescheidungsfolgevereinbarungen. Ein weiteres Themenfeld, bei dem Sie sich an Rechtsanwalt Davor Prtenjača wenden können, stellt das Sportrecht dar. Davor Prtenjaca vertritt professionell die Interessen von Profisportlern, Vereinen und Verbänden – sowohl vor nationalen Sport- und Schiedsgerichten als auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne.

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Zlatko Prtenjača, LL.M. (UNICRI, Torino)

Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt für Sportrecht

Rechtsanwalt Zlatko Prtenjača beschäftigt sich überwiegend mit dem Strafrecht in all seinen Facetten. Unter der Telefonnummer 0178 – 13 15 431 steht er für seine Mandanten rund um die Uhr zur Verfügung. Vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Beendigung der Revision vor dem BGH werden Mandanten von Zlatko Prtenjača umfassend beraten, auch wenn die Mandanten sich auf der Flucht befinden, untergetaucht sind oder nach einem langjährigen Abtauchen im Ausland wieder nach Deutschland zurückkehren möchten.

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Zahlreiche Lehraufträge

Neben ihrer juristischen Tätigkeiten nehmen die Fachanwälte unserer Kanzlei regelmäßig Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen und anderen Institutionen wahr. Sie lehren dabei vor allem auf den Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts sowie des Wirtschaftsstrafrechts. Neben den zahlreichen Lehraufträgen sind unsere Fachanwälte auch immer wieder als Repetitoren tätig. Dort werden vor allem die Rechtsgebiete Handels- und Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Strafrecht, sowie Zivilprozess- und Strafprozessrecht gelehrt. Die vielseitigen Lehraufträge garantieren neben einer hervorragenden praktischen Ausrichtung auch eine ständige und fundierte Weiterbildung sowie Vertiefung des theoretischen Wissens, welches unabdingbar für eine qualitative Lösung der Rechtsfragen ist.


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Kontinuierliche Fortbildungen

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden: So besagt es § 43a Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Und wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen: Wörtlich nachzulesen im § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO).

Selbst wenn Rechtsanwälte keiner gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung unterliegen würden: Unsere Anwälte würden es tun. Sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse unserer Mandanten halten sie durch kontinuierliche Fortbildungen die Qualität unserer Rechtsberatung aufrecht, wovon in letzter Konsequenz Sie als Mandanten am meisten profitieren. Eine Übersicht der Fortbildungsmaßnahmen, die unsere Rechtsanwälte wahrgenommen haben, finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten: