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These translations will follow soon! Wir beraten nationale und internationale Personen- und Kapitalgesellschaften, Gesellschafter, Geschäftsführer, Minderheitsgesellschafter sowie Kapitalgeber in allen Bereichen des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Das Gesellschaftsrecht mit seinen zahlreichen Überschneidungen zum Arbeits-, Handels-, Steuer-, Straf- und Zivilrecht liefert in der Beratungspraxis zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei wir durch die unterschiedliche Spezialisierung unserer Rechtsanwälte auf diesen Rechtsgebieten eine für unsere Mandanten zufriedenstellende und rechtsklare Problemlösung erarbeiten. Wir betreuen das gesellschaftsrechtliche Mandat stets unter Berücksichtigung aller betroffenen Rechtsfragen, und liefern Ihnen so eine umfassende und abschließende Rechtsberatung aus einer Hand. Gerade diese Arbeitsweise sorgt dafür, dass Sie Geld und Zeit sparen, und wir unser Ziel einer effektiven Mandatsbetreuung verwirklichen. Bei uns besteht die gesellschaftsrechtliche Beratung nicht nur in der Phase der Gründung oder Liquidation des Unternehmens. Vielmehr haben wir das Wachstum Ihres Unternehmens im Blick und stehen Ihnen und Ihrem Unternehmen auch in dieser Phase rechtsberatend zur Seite. Die Wahrung und Durchsetzung der gesellschaftsrechtlichen Ansprüche unserer Mandanten verfolgen wir kompromisslos und erfolgsorientiert. |





