Start Rechtsgebiete Familienrecht
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Wir beraten Privatpersonen im nationalen und internationalen Familienrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen sowie vom Beginn bis zur Beendigung des Scheidungs-verfahrens. Ferner beraten wir Sie in allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten, die während der Ehe oder bei Beendigung der Ehe (Scheidungsfolgesachen) sowie in allen Kindschafts- und Sorgerechtsangelegenheiten auftreten.

Das Familienrecht mit seinen zahlreichen Gestaltungsformen und Varianten, insbesondere während der Scheidung erfordert eine spezialisierte Beratung auf diesem Feld.  Durch die fachliche Ausrichtung unserer Kanzlei gerade auf dieses Rechtsgebiet werden Sie in Fragen des Zugewinnrechts (z.B. Teilung des Grundstücks oder der gemeinsamen Wohnung) oder des Unterhalts- und Umgangsrechts, Ihre Rechte erfolgreich verwirklicht sehen.

Ferner legen wir besonderen Wert darauf, im Familienrecht zu jeder Zeit des Verfahrens eine schnelle und für unseren Mandanten vorteilhafte Regelung zu finden, da vor allem  das Familienrecht von großen emotionalen Umständen begleitet wird, die oft den Weg für eine kostengünstige und effiziente Lösung der Eheangelegenheit verhindern. Durch die sozial-kulturelle Komponente unserer Rechtsanwälte und das Verständnis anderer Kulturkreise  gelingt es uns, sich in die Ängste und Wünsche der Mandanten zu jeder Zeit hineinzuversetzen, und so eine rechtssichere und schnelle Lösung anzubieten und sofern notwendig auch gerichtlich durchzusetzen.

 

 
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