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Aktuelle Rechtsprechung
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Written by Davor Prtenjača
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Arbeitsrecht: Freiwilligkeitsvorbehalt für zusätzliche Leistungen, §§ 305 BGB | | Urteil des BAG vom 21.01.2009 (AZ.: 10 AZR 219/08) | | Das BAG hat folgende Klausel zu Freiwilligkeitsvorbehalten nun abschließend abgesegnet: | | | „Die Gewährung sonstiger Leistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. Gehalt etc.) durch den Arbeitgeber erfolgt freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch bei einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.“ | | Begründung: | Eine solche Formulierung schließt demnach nach BAG einen Anspruch des Arbeitnehmers deutlich aus, so dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlungen für die Zukunft hat. | | Fazit: | Die Frage von Freiwilligkeitsvorbehalten in Arbeitsverträgen ist immer wieder Gegenstand arbeits-gerichtlicher Entscheidungen. Grds. Sind Freiwilligkeitsvorbehalte in Arbeitsverträgen zulässig, jedoch beachten Arbeitgeber bei der Verwendung solcher Klauseln nicht immer die vom BAG aufgestellten Grundsätze, weil sie etwa eine Leistung als freiwillig und gleichzeitig als jederzeit widerruflich be-zeichnen. Es ist also allen Arbeitgebern zu raten, dass sie in Zukunft die vom BAG abgesegnete Formulierung zum Freiwilligkeitsvorbehalt benutzen, da sie nur so rechtssicher zukünftige Ansprüche ihrer Arbeit-nehmer „verhindern“ können. Gerade bei der Ausformulierung von Arbeitsverträgen sollten sich Arbeitgeber von einem Rechtsanwalt beraten lassen, zumal dieser für etwaige Beratungsfehler haftet. | | | | Ansprechpartner: Rechtsanwalt
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