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Arbeitsrecht: „Niedergang“ der negativen betrieblichen Übung, § 308 Nr. 5 BGB PDF Print E-mail
Aktuelle Rechtsprechung
Written by Davor Prtenjača   
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Arbeitsrecht: „Niedergang“ der negativen betrieblichen Übung, § 308 Nr. 5 BGB

 

Urteil des BAG vom 18.03.2009 (AZ.: 10 AZR 281/08):
 

„Eine dreimalige widerspruchslose Annahme einer vom Arbeitgeber unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit gezahlten Gratifikation kann nach § 308 Nr. 5 BGB nicht mehr den Verlust eines vertraglichen Anspruchs auf eine Gratifikation bewirken.“

 

Begründung:

Denn nach § 308 Nr. 5 BGB müßten die Arbeitsvertragsparteien vereinbart haben, dass das Schweig-en des Arbeitnehmers zu einem Änderungsangebot des Arbeitgebers als Annahme des Angebots gilt. Außerdem müßte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Schweigens nochmals besonders hinweisen. Allein die dreimalige widerspruchslose Entgegennahme einer vom Arbeitgeber unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit gezahlten Gratifikation genüge diesen Voraussetzungen nicht.

 

Fazit:

Das BAG revidiert seine bisherige Rechtsprechung zur negativen betrieblichen Übung. Die Entscheid-ung ist richtig, insbesondere auch im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB. Arbeitgeber sind gut beraten, sich bei Fragen von freiwilligen Zahlungen an ihre Arbeitnehmer, durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
Last Updated ( Monday, 05 October 2009 16:24 )
 
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