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Alleinhaftung bei unvorsichtigem Öffnen der Fahrertür PDF Print E-mail
Aktuelle Rechtsprechung
Written by Zlatko Prtenjača   
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AG Darmstadt Urteil vom 23. April 2008 - 309 C 272/07
  
 Öffnet der Fahrer die linke Tür zum Aussteigen, haftet er bei einem Unfall mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug allein, wenn dessen Fahrer wegen Kolonnenverkehrs auf beiden Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung den Sicherheitsabstand nach rechts nicht einhalten konnte.
  
Fazit: Beim Aussteigen sollte man stets nochmals vorsichtig sein. Wir hatten auch schon derartige Mandate zu betreuen. Das sind im Verkehrsrecht selten vorkommende 100-zu-Null-Kisten.

  
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Last Updated ( Monday, 22 June 2009 10:20 )
 
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