Start News Aktuelle Rechtsprechung Die geltenden Grundsätze bei Auffahrunfällen
Die geltenden Grundsätze bei Auffahrunfällen PDF Print E-mail
Aktuelle Rechtsprechung
Written by Zlatko Prtenjača   
These translations will follow soon!
KG Beschluss vom 31. Oktober 2008 12 - U 230/07
   
1.

Ist die Klägerin zunächst selbst aufgefahren, haftet der nachfolgend Auffahrende aufgrund des Anscheinbeweises nur für den Heckschaden der Klägerin, und zwar nach einer Quote von ¾; die Klägerin hat wegen erhöhter Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs durch Bremswegverkürzung ¼ ihres Heckschadens selbst zu tragen.

  
2.

Die Beweislast dafür, dass der Vorausfahrende nicht aufgefahren ist, sondern vom Nachfolgenden aufgeschoben wurde, trägt der Vorausfahrende.

  
3.

Steht eine ursächliche Beteiligung des nachfolgend Auffahrenden am Frontschaden des Vorausfahrenden fest, deren genauer Umfang nicht zu ermitteln ist, kann dieser nach § 287 ZPO geschätzt werden.

 

 

Fazit: Auffahrunfälle können im Einzelfall sehr kompliziert werden. Schalten Sie rechtzeitig den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

 

 

Ihr Ansprechpartner: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
Last Updated ( Monday, 22 June 2009 10:04 )
 
Copyright © 2012 . All Rights Reserved.