Start News Neuigkeiten aus der Gesetzgebung Arbeitsrecht: Mindestlöhne für sechs weitere Branchen
Arbeitsrecht: Mindestlöhne für sechs weitere Branchen PDF Print E-mail
These translations will follow soon!

Beschluss des Bundestags / Mindestlöhne für sechs weitere Branchen  


Die Bundesregierung meldete am 22.01.2009, dass der Bundestag die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes verabschiedet hat. Dadurch werden in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne eingeführt: Altenpflege, Abfallwirtschaft, Bergbauspezialarbeiten, Großwäschereien und Wach- und Sicherheitsgewerbe. Nicht betroffen sind jedoch bestehende Tarifverträge nach dem Tarifgesetz für die Zeit Ihres Bestehens sowie auch künftige Nachfolgetarifverträge. Diese Verträge haben aufgrund Vertrauensschutzgründen Vorrang gegenüber den gesetzlichen Neuregelungen.

Mindestlöhne galten zuvor schon im Bauhaupt- und Nebengewerbe, für Gebäudereiniger und für Briefdienstleistungen.

Fazit:

Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, wenn Sie von den Neuregelungen betroffen sind, insbesondere wenn Sie Fragen zum Inkrafttreten der Neuregelungen, zu Ausnahmen, etc. haben.

Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it (Arbeitsrecht)
 
Copyright © 2012 . All Rights Reserved.