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Arbeitnehmerdatenschutzgesetz: DGB fordert umfassende Überwachungsverbote

Am 16.02.2009 fand im Bundesinnenministerium ein Spitzengespräch zum Arbeitnehmerdatenschutz statt. Teilnehmer waren Bundesinnenminister (BIM) Wolfgang Schäuble (CDU), DGB-Chef Sommer, Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenburg (CSU), Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sowie der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar.

Dabei wurden insbesondere die unterschiedlichen Positionen von BIM Schäuble und DGB-Chef Sommer klar.

Der DGB-Chef fordert das ausdrückliche Verbot der gezielten Überwachung und Beobachtung von Beschäftigten sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Umfeld. Doch die Forderung des Schutzes der Daten geht noch weiter; der DGB will den Verzicht auf Kontrolle von Beschäftigten durch Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, computergesteuerte oder biometrische Systeme, durch andere Beschäftigte oder externe Detektive festschreiben; ferner wird ein grundsätzliches, durch Arbeitsvertrag unabdingbares Verbot des Zugriffs auf Nutzerdaten bei der Verwendung von Internet und E-Mail gefordert. Schließlich soll bei Einstellungen von Arbeitnehmern das Fragerecht des Arbeitgebers auf das Notwendige beschränkt werden.

BIM Schäuble dagegen hält ein wie von der Bahn-AG vorgenommenes Verbot des Datenabgleichs für die Korruptionsbekämpfung für ineffektiv, und fordert einen interessengerechten Ausgleich zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem berechtigten Interesse einer effektiven Korruptionsprävention.

Fazit:
Es bleibt wohl bis nach der Bundestagswahl abzuwarten, wie das Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz konkret ausgestaltet sein wird. Wir informieren Sie laufend an dieser Stelle über das weitere Geschehen in diesem Zusammenhang.



Last Updated ( Wednesday, 04 March 2009 12:35 )
 
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