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Kurzarbeit in der Zeitarbeitsbranche: DGB-Kritik an geplanter Regelung

Am 12.02.2009 forderte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach, dass das Kurzarbeitergeld von den Verleihern in entleihfreien Zeiten auf den vollen Lohnanspruch aufgestockt werden müsse und die Zeitarbeitsbranche ferner dringend die Einführung von Mindestlöhnen benötige.
Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass Leiharbeitnehmer auch bei Wegfall des Leihauftrags Anspruch auf den vollen Lohn haben. Der Verleiher hat während dessen zu prüfen, ob der Leiharbeitnehmer alternativ eingesetzt werden kann.
Durch die geplante Neuregelung soll dieser Lohnanspruch des Leiharbeitnehmers nun praktisch bei Kurzarbeit aufgehoben und durch das niedrigere Kurzarbeitergeld (ca. 60-67 % des Bruttolohns) ersetzt werden, so der DGB-Vorstand.
Der DGB warnte davor, dass so noch mehr Leiharbeitnehmer in die Hartz-IV-Regelung fallen werden, wonach ohnehin in dieser Branche jeder Achte schon auf Hartz-IV angewiesen ist.
Die Tatsache, dass es in dem Gewerbe auch verleihfreie Zeiten gebe, ist ein wesentliches Merkmal der Arbeitnehmerüberlassung, und gerade dieses Risiko ist vom Verleiher zu tragen und darf nicht auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden, so der DGB-Vorstand.
Mindestlöhne seien aus sozialpolitischen Gesichtspunkten angebracht, da die Leiharbeitnehmer in der Krise die ersten seien, die ihre Jobs verlieren würden und dann auf staatliche Leistungen angewiesen sind.

Fazit:
In wirtschaftlichen schweren Zeiten ist die Kurzarbeit sicherlich ein vernünftiges Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern. Es bleibt abzuwarten, ob die geplante Regelung so auch für die Zeitarbeitsbranche umgesetzt wird. Wir informieren Sie gerne über das Thema Kurzarbeit weiter auf dieser Homepage.

Last Updated ( Wednesday, 04 March 2009 12:35 )
 
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