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Fort- und Weiterbildung unserer Rechtsanwälte

I.Allgemeine Fortbildungspflicht

Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung. § 43a Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bestimmt:

"Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden."

II. Fortbildungspflicht der Fachanwälte

Fachanwälte unterliegen darüber hinaus der Verpflichtung nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO):

"Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen."

III. Freiwillige Zertifizierung der Fortbildung

Im Interesse unserer Mandanten halten wir die Qualität unserer Rechtsberatung durch ständige Fortbildungsmaßnahmen aufrecht und werden damit den wachsenden Herausforderungen der komplexen verschiedenen Rechtsgebiete Herr. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sehen es daher als selbstverständlich an, sich permanent und nachhaltig im eigenen Interesse wie auch im Interesse unserer Mandanten - fortzubilden. Welche Fortbildungsmaßnahmen unsere Rechtsanwälte wahrgenommen haben, erfahren Sie hier. Dabei finden Sie eine personen- und zeitbezogene Auflistung der absolvierten Fortbildungen.

Seit Januar 2007 können Rechtsanwälte das bundeseinheitliche Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" beantragen. Das Zertifikat bescheinigt den Nachweis einer regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung. Aus der Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammmer (BRAK) heißt es hierzu:

"Die hohe Kompetenz in der Rechtsberatung ist das entscheidende Qualitätsmerkmal, das die Rechtsanwälte auf dem Rechtsberatungsmarkt auszeichnet. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist eine ständige, umfangreiche Fortbildung unabdingbar. Die BRAK gibt jetzt den Anwälten die Möglichkeit, mit Erwerb ihres Zertifikats auch nach außen zu dokumentieren, dass sie sich laufend fortbilden. Um das Zertifikat zu erhalten, muss der Anwalt regelmäßig nachweisen, dass er sich in einem festgelegten Umfang in unterschiedlichen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit fortbildet.

Der zertifizierte Anwalt ist dann berechtigt, das zugehörige Logo, "Q - Qualität durch Fortbildung" während der dreijährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikats z. B. auf Briefbogen, Visitenkarten und Homepage zu führen. Die BRAK nimmt mit dem Zertifikat ihre Aufgabe wahr, die Fortbildung der Rechtsanwälte zu fördern. Das Qualitätsmanagement der Anwälte soll mit dem neuen Zertifikat nachhaltig unterstützt werden. Wer durch regelmäßige Fortbildung das hohe Niveau anwaltlicher Beratung aufrechterhält, soll auch im Vorfeld des Mandats damit werben dürfen. Das Zertifikat muss in regelmäßigen Abständen durch erneute Nachweise von Fortbildungsmaßnahmen neu beantragt werden, um das Logo weiter führen zu dürfen."

Eine genaue Auflistung der besuchten Fortbildungslehrgänge finden Sie hier durch Anklicken der Namen unserer Rechtsanwälte Davor Prtenjača und Zlatko Prtenjača.

 
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