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GmbH-Recht: Zahlungen des Geschäftsführers an sich selbst, § 43 Abs. 2 GmbHG PDF Drucken E-Mail
Aktuelle Rechtsprechung
Geschrieben von: Davor Prtenjača   

GmbH-Recht: Zahlungen des Geschäftsführers an sich selbst, § 43 Abs. 2 GmbHG

 

Urteil des BGH vom 22.06.2009 (AZ.: II ZR 143/08):
 

„Besteht Streit, ob eine Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst pflichtgemäß war, muss die Gesellschaft nur darlegen, dass der Geschäftsführer auf einen möglicherweise nicht bestehenden Anspruch geleistet hat. Es ist danach Sache des Geschäftsführers, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er einen Zahlungsanspruch hatte.“

 

Begründung:

Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung muss eine klagende Gesellschaft im Rahmen von § 43 Abs. 2 GmbHG nur darlegen und beweisen, dass ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist, währende der Geschäftsführer darlegen und beweisen muss, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat.

 

Fazit:

Der BGH gibt nun im Rahmen der Darlegungs- und Beweislast klare Anforderungen vor, die als konsequente Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 43 Abs. 2 GmbHG angesehen werden können. Gerade bei Zahlungen an sich selbst sollte der Geschäftsführer wegen seiner möglichen Haftung stets durch Rechtsanwälte beraten werden.

 

 
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Aktualisiert ( Montag, 05. Oktober 2009 um 17:00 )
 
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