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Aktuelle Rechtsprechung
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Geschrieben von: Davor Prtenjača
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GmbH-Recht: Streitwert für Anfechtungsklage gegen Einziehungsbeschluss eines Geschäftsanteils, § 91 a Abs. 1 S.1 ZPO | | Beschluss des BGH vom 08.12.2008 (AZ.: II ZR 39/08): | | | „Der Wert des Klageantrags gegen einen Einziehungsbeschluss richtet sich regelmäßig nach dem Wert des Geschäftsanteils. Der Vermögenswert der gesellschafterrechtlichen Verwaltungs- und Herrschaftsrecht, deren Verlust mit der Einziehung des Geschäftsanteils regelmäßig verbunden ist, ist nicht höher als der Anteilswert zu bemessen.“ | | Fazit: | Der BGH schafft nun Klarheit über die Frage des Streitwertes bei Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen. Eine insgesamt zu begrüßende Entscheidung des BGH. | | | | Ansprechpartner: Rechtsanwalt
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