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Körperverletzung

In der strafrechtlichen Praxis treten die einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB und die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB am häufigsten auf.


Körperverletzung

03.03.2017 / Zlatko Prtenjaca / Strafrecht

In der strafrechtlichen Praxis treten die einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB und die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB am häufigsten auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich überwiegend mit diesen beiden Straftatbeständen, wobei Rechtfertigungsgründe wie beispielsweise Notwehr nicht Thema dieses Beitrags sind.

1. Körperverletzung gemäß § 223 StGB

§ 223 Abs. 1 StGB bestimmt, dass derjenige, der eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die einfache Körperverletzung enthält die Möglichkeit des Aussprechens einer Geldstrafe. Dies hat den Vorteil, dass im Rahmen einer Strafzumessungsstrategie eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen festgesetzt werden kann mit der Folge, dass sich der Mandant als nicht vorbetraft bezeichnen darf und die Strafe nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Vor einer Schlägerei mit Zeugen kann die Frage beim Gegner, ob er mit einer körperlichen Auseinandersetzung (Duell) auch für den Fall einer Niederlage einverstanden ist, unter Umständen dazu führen, dass das Einverständnis für eine körperliche Auseinandersetzung zu einer Einwilligung gemäß §228 StGB führt mit der Folge, dass Verteidigungsoptionen für die juristische Nachbearbeitung geschaffen werden können (z.B. Du willst dich also wirklich mit mir schlägern, obwohl du weißt, dass du keine Chance hast?). “.


2. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB

An dieser Stelle zitiere ich zunächst den Gesetzestext der gefährlichen Körperverletzung: „§224. Gefährliche Körperverletzung. (1) Wer die Körperverletzung


  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“


Die gefährliche Körperverletzung ist vom Gesetzgeber mit höherer Strafe bedroht, weil die in § 224 StGB enumerativ aufgezählten Begehungsweisen, die Gefahren nach sich ziehen, dass das Opfer erhebliche Verletzungen erleidet.

Im Unterschied zur einfachen Körperverletzung sieht der Gesetzgeber für eine gefährliche Körperverletzung keine Geldstrafe mehr vor. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt 6 Monate, so dass eine Verurteilung wegen gefährlichen Körperverletzung in aller Regel eine Eintragung in das Bundeszentralregister nach sich zieht. Im Bundeszentralregister bleibt dieser Eintrag bis zum Ende der Tilgungsfrist bestehen, so dass bei einem beruflichen Aufstieg innerhalb derselben Firma der Arbeitgeber von dieser Eintragung erfahren könnte, wenn er die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister fordert. Bei einem Arbeitgeberwechsel fordert der neue Arbeitgeber häufig die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister, so dass der Traum vom neuen Arbeitsplatz häufig an der Eintragung scheitern kann.

Den Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung sollte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss von einem erfahrenen Strafverteidiger begleitet werden, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Bei einer gefährlichen Körperverletzung kommen häufig noch weitere zivilrechtliche Risiken wie Erstattung von Arztbehandlungskosten, Schmerzensgeld, übergegangener Anspruch, weil der Arbeitgeber den Lohn während der Krankheit des Opfers weiterbezahlt hat, etc. hinzu, so dass das wirtschaftliche Risiko einer gefährlichen Körperverletzung schnell bei € 10.000 oder darüber liegt.

Eine Nichteinschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts (Fachanwalt für Strafrecht!) kommt einer Kreuzigung des Verstandes nahe. Vertrauen Sie nicht ins Blaue hinein, auf einen guten Ausgang des Verfahrens, da Sie sonst ein blaues Wunder erleben könnten.


Nachfolgend werden die einzelnen Ziffern der gefährlichen Körperverletzung näher beschrieben.

Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
Gift wird allgemein definiert als eine organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen durch ihr chemisches oder chemisch-physisches Wirken dazu geeignet ist, die Gesundheit in erheblichem Maße zu beschädigen; z.B. Arsen, Zyankali, Blausäure, Stechapfelsamen, etc.

Ein gesundheitsschädlicher Stoff ist eine Substanz, die geeignet ist, dem menschlichen Körper Schaden zuzufügen. Die Rechtsprechung hat beispielsweise Alkohol in großen Mengen, Bakterien, Viren, heiße Flüssigkeiten oder gehacktes Glas als solche Stoffe qualifiziert.

Mittels eines Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
Als Waffe werden Objekte definiert, die nach Art ihrer Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre Wirkung zu verletzen, wie beispielsweise Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen.

Gefährliche Werkzeuge sind Gegenstände, mit denen aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit durch ihre konkrete Benutzungsweise erhebliche körperliche Verletzungen hervorgerufen werden können. Ein einfacher Bleistift kann zum gefährlichen Werkzeug werden, wenn der Mandant beispielsweise dem Opfer diesen mit voller Wucht in den Augapfel rammt. Ein Lötkolben wird zum gefährlichen Werkzeug, wenn der Mandant diesen an den primären bzw. sekundären Geschlechtsteilen des gefesselten Opfers zum Einsatz bringt. Ein Pitbull wird zum gefährlichen Werkzeug, wenn sein Herrchen diesen auf das Opfer hetzt. Auch Fußtritte mit Springerstiefeln (Stahlkappen) können von der Rechtsprechung als gefährliche Werkzeuge eingestuft werden. Die Fäuste eines erfahrenen Boxers können hingegen trotz der von ihnen ausgehenden erhöhten Gefahren kein Werkzeug darstellen, da ein menschliches Körperteil nicht unter den Begriff des Werkzeuges subsumiert werden kann. Letzteres gilt auch für den eingesetzten Ellenbogen eines Thaiboxers/MMA-Kämpfers. Zudem können Gegenstände, die bestimmungsgemäß zur Verletzung gebraucht werden (Skalpell des Chirurgen zum Heileingriff) nicht als gefährliches Werkzeug eingestuft werden.

Mittels eines hinterlistigen Überfalls
Ein Überfall ist ein plötzlicher Angriff auf einen Ahnungslosen. Der Überfall ist hinterlistig, wenn der Täter in einer seine wahren Absichten planmäßig verdeckender Weise vorgeht, um dem Opfer die Abwehr zu erschweren.

Z.B. wenn der Mandant das Opfer auf die Herrentoilette begleitet und diesem von hinten einen Faustschlag auf den Hinterkopf verpasst während dieser nichtsahnend am Pissoir uriniert oder der Mandant erkundet sich freundlich bei einem Passanten nach der Uhrzeit und verpasst ihm einen Fußtritt in den Unterleib während dieser gerade die Uhrzeit auf seiner Uhr abliest (im Anschluss reißt er ihm noch die Goldkette vom Hals).

Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Diese Variante ist als sehr weit anzusehen, weil nicht nur Mittäter von der Vorschrift erfasst werden, sondern auch Gehilfen, d.h. im Extremfall kann es sich so verhalten: Faysal und Dejan fangen eine Schlägerei vor einer Disko an, weil sie nach einem kurzen Handgemenge, das sie wegen einer Frau begonnen haben, vom Sicherheitspersonal aus der Disko geschmissen worden sind. Tomi, der Freund von Dejan, ermutigt ihn mit den Worten „auf geht´s brate der halben Portion schlägst du mit links alle Zähne raus“. Niemand hat die Schlägerei klar für sich entschieden, beide haben ausgeteilt und eingesteckt. Dejan und Tomi können – anders als Faysal – wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, weil Tomi mit seinem „Anfeuerungsruf“ den Dejan bei seiner Körperverletzung psychisch unterstützt hat (sog. Psychische Beihilfe), mithin die Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wurde.

Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Eine das Leben gefährdende Behandlung liegt bei einer Einwirkung vor, die in der Lage ist, das Leben des Opfers zu gefährden. Z.B. das wissentliche Infizieren des Geschlechtspartner mit HIV; massive Schläge gegen den Kopf; das Mitschleifen eines Menschen an einem beschleunigenden Fahrzeug.

Statistik
Während die Strafverfolgungsbehörden 1990 ca. 70.000 Fälle der gefährlichen Körperverletzung verzeichneten, so waren es 2015 laut Statistik des BKA ca. 130.000 Fälle. Die Anzahl jugendlicher Straftäter nimmt seit dem Jahre 2000 enorm zu. Die Aufklärungsquote der gefährlichen Körperverletzung liegt in der BRD bei über 80%

Verteidigungsmöglichkeiten
Im Rahmen einer Freispruchstrategie kann ein alternativer Sachverhalt unter Angabe von Zeugen dargestellt werden. Es kann auch ein Alibibeweis geführt werden, wenn der Mandant während der Körperverletzung gar nicht vor Ort war. Unter Umständen kommt auch eine Rechtfertigung der Körperverletzung in Betracht, weil das Opfer damit einverstanden oder der Mandant aufgrund von Notwehr gerechtfertigt war.

Wenn sich der Mandant auf Flucht befindet oder untergetaucht ist, kann eine Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden erfolgen mit dem Ziel einer Rückkehr in die BRD und dem (günstigen) Abschluss des Verfahrens.

Im Rahmen einer Strafzumessungsstrategie versuche ich regelmäßig mit dem Opfer in Kontakt zu treten, damit eine Schadenswiedergutmachung zwischen dem Mandanten und dem Opfer herbeigeführt wird. Dies erfordert die Bereitschaft des Mandanten das Opfer finanziell zu entschädigen.

In jedem Fall erfordert die richtige Auswahl der Verteidigungsstrategie gemeinsame Gegenspräche und gegenseitiges Vertrauen.


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